Allgemeine Geschäftsbedingungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regelt die matter.dev GbR, Hauenmühlenstraße 9, 36124 Eichenzell, die Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen mit Kunden.

1. Geltungsbereich

Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten diese AGB auch für künftige gleichartige Verträge in der zuletzt gültigen oder jedenfalls dem Kunden zuletzt zugesandten Fassung, selbst wenn auf sie nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn matters.dev diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

2. Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

Auf der Internetseite dargestellte Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Von matters.dev erstellte Angebote können schriftlich, in Textform oder mündlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang angenommen werden. Im Angebot werden die einzelnen Produktionsschritte und die darauf zu zahlende Vergütung festgelegt. Werden im Angebot Termine genannt, sind sie unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Das Angebot wird auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt.

Erwirbt matters.dev für den Kunden Nutzungsrechte, wird matters.dev dem Kunden die Bedingungen für die Nutzung aushändigen.

Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags erheblich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung.

3. Zahlungsbedingungen

Preise sind Nettobeträge, auf die durch den Kunden die gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen ist. Die Vergütung ist bei Ablieferung von Teilleistungen, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Eine Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Mit Vertragsabschluss ist matters.dev berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Der Kunde ist zur Abnahme vertragsgemäß erbrachter Produktionsschritte verpflichtet. Die Abnahme erfolgt entsprechend der im Angebot genannten Produktionsschritte. Sie darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Die Abnahme hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Sie gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht binnen 14 Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert, vorausgesetzt das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat den Erfolg des Projekts durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Zu Beginn benennt der Kunde einen Ansprechpartner und einen Stellvertreter. Diese sind in allen das Projekt betreffenden Angelegenheiten für die Kommunikation mit matters.dev zuständig. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen.

Der Kunde stellt matters.dev eigenverantwortlich die zur Erstellung der Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Inhalte zur Verfügung. matters.dev ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen oder z.B. aus urheberrechtlichen Gründen verwendet werden können. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken und Tabellen.

5. Urheberrecht

Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen berechtigt ist und stellt matters.dev von Ersatzansprüchen Dritter frei. Soweit nicht anders vereinbart wird dem Kunden ein einfaches und nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht an urheberrechtlich geschützten Werken eingeräumt. Inhaltlich werden die Nutzungsrechte in dem Umfang eingeräumt, der zur Erreichung des vom Kunden mitgeteilten Zwecks erforderlich ist. Eine Übertragung von Nutzungsrechten bedarf, soweit nicht anders vereinbart, der schriftlichen Zustimmung von matters.dev. Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden über. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei matters.dev.

Soweit nicht anders vereinbart ist matters.dev berechtigt, die erstellten Werke mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen und für Eigenwerbung zu publizieren. Weiter ist matters.dev berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz zu veröffentlichen.

Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die dahin führenden Zwischenschritte wie z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Unterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen des Auftrags durch matters.dev angefertigt werden, verbleiben bei matters.dev.

Eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften sind durch den Kunden abzuführen.

6. Haftung

Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet matters.dev nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen. Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen in rechtlich zulässigerweise verwendet werden können und nicht gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, wobei dieser die dafür entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen hat.

7. Software-Updates und Bugfixes

Erstellte Webseiten, Apps oder anderweitige Software werden von matters.dev entsprechend der im Angebot genannten Spezifikationen (z.B. Kompatibilität) erstellt. Abweichungen der Funktionsfähigkeit einer Software von den Festlegungen im Angebot, die auf Programmierfehler zurückzuführen sind, werden für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Abnahme der App unentgeltlich vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht behoben („Bug Fixes“). Aktualisierungen (z.B. Sicherheitsupdates, Aktualisierungen von Plugins) sind durch matters.dev nach Abnahme der Software nicht geschuldet, können aber in einem Pflegevertrag separat vereinbart werden. Auf Wunsch erstellt matters.dev dem Kunden ein diesbezügliches Angebot.

8. Kündigung

Verträge werden für die im Auftrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist keine Vertragslaufzeit bestimmt, kann der Vertrag vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

9. Geheimhaltung

Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden. Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt. Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist Eichenzell ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht.